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EINTRITT und AUSTRITT

In Freiheit den eigenen Glaubensweg gehen - allein oder gemeinsam

Wer zu einer Kirche gehören will, muss getauft sein. Wenn Sie bereits getauft sind, dann braucht dies nicht wiederholt zu werden. Sollten Sie noch nicht getauft sein, dann wird Ihre Pfarrerin/Ihr Pfarrer Sie gerne taufen. Der Taufe geht üblicherweise ein Gespräch über den christlichen Glauben evangelischer Prägung voraus. 

Jeder und jede kann nur einer Kirche angehören. Sie können in die Evangelische Kirche A.B.(evangelisch-lutherisch) oder in der Evangelischen Kirche H.B. (evangelisch-reformiert) eintreten. Wenn Sie also Mitglied einer anderen Kirche sind, dann müssen Sie diese Kirche zuerst verlassen, also dort austreten. Austreten aus einer Religionsgemeinschaft können Sie auf der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. Bitte nehmen Sie dafür Ihre Taufbescheinigung und Ihren Meldezettel mit. Sollten Sie Ihre Taufbescheinigung nicht zur Hand haben, sind auch andere Nachweise wie etwa Kirchenbeitragsvorschreibungen, Bescheide oder Zahlscheine über den Kirchenbeitrag ausreichend. 

Nun ist der Weg frei, um evangelisch zu werden: Sie besuchen Ihre Pfarrerin/Ihren Pfarrer. Dazu suchen Sie das zu Ihrem Wohnort zugehörige evangelische Pfarramt auf, das wir Ihnen gerne nennen. Dort besprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin/Ihrem Pfarrer alles Weitere für den Eintritt in die Evangelische Kirche. 

Quelle: ooe.evang.at

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